Liebe Patienten,
die mit Ihnen vereinbarten Behandlungstermine sind speziell geplante Termine. Wir halten uns für Ihre Behandlung diese bestimmte Zeitspanne frei und dürfen Sie deshalb bitten, diese Termine einzuhalten.
Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns Ihre Verhinderung mindestens 2 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin mitteilen (am besten per E mail). Gerne sind wir dann bereit, mit Ihnen einen neuen Termin zu vereinbaren.
Sollten Sie einen fest vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ohne uns über diesen Umstand rechtzeitig vorher in Kenntnis gesetzt zu haben, dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihnen in diesem Falle eine Rechnung über ausgefallene Leistung zugestellt wird (§615/280 BGB).
Ihr Praxisteam